Fahrschulreform

Fahrschulreform 2027: Was sich für Fahrschüler ändern soll

Online statt zwingend im Unterrichtsraum lernen, keine fest vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten und eine kürzere praktische Prüfung: Die Fahrschulreform 2027 soll den Weg zum Führerschein flexibler und möglichst günstiger machen.

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Redaktion fahrschuldaten.de
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Fahrschülerin und Fahrschüler während einer praktischen Fahrstunde im Rahmen der geplanten Fahrschulreform 2027

Online statt zwingend im Unterrichtsraum lernen, keine fest vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten und eine kürzere praktische Prüfung: Die Fahrschulreform 2027 soll den Weg zum Führerschein flexibler und möglichst günstiger machen. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler können sich dadurch einige Abläufe deutlich verändern.

Fest steht jedoch: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat das Paket auf den Weg gebracht; der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Bundestag und Bundesrat können einzelne Regelungen und Termine noch verändern.

Stand: 31. August 2026. Dieser Artikel beschreibt die geplanten Regelungen aus dem Gesetz- und Verordnungsentwurf. Sie gelten noch nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Regeln für Theorie, praktische Ausbildung, Sonderfahrten, Simulationen und Prüfungsreife sollen nach dem Entwurf am 1. Januar 2027 beginnen.
  • Änderungen an der theoretischen und praktischen Prüfung sind grundsätzlich für den 1. Juli 2027 vorgesehen.
  • Theorie soll künftig in Präsenz, digital in Echtzeit, zeitlich flexibel digital oder in einer Kombination dieser Formate gelernt werden können.
  • Die zwölf vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten der Klasse B sollen als feste Mindestzahl entfallen. Überlandfahrten, Fahrten auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen sowie Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung bleiben erforderlich.
  • Simulationen dürfen die praktische Ausbildung ergänzen, reale Fahrpraxis aber nicht vollständig ersetzen.
  • Vor der Begleitung zur praktischen Prüfung soll ein erfolgreicher prüfungsähnlicher Test im Straßenverkehr dokumentiert werden.
  • Für die Klassen B und BE ist eine praktische Prüfung von mindestens 40 Minuten geplant. Mindestens 25 Minuten davon sollen reine Fahrzeit sein.
  • Ein öffentliches Register soll Preise und praktische Bestehensquoten besser vergleichbar machen.
  • Die Reform verfolgt das Ziel eines günstigeren Führerscheins. Eine bestimmte Ersparnis wird jedoch nicht garantiert.

Wann soll die Fahrschulreform 2027 starten?

Der derzeitige Entwurf sieht keinen einzigen Starttermin für alle Änderungen vor. Geplant ist eine gestaffelte Einführung:

Geplanter TerminVorgesehene Änderungen
1. Januar 2027Neue Formen des Wissenserwerbs, flexiblere praktische Ausbildung, neue Regelung der besonderen Ausbildungsfahrten, Einsatz von Simulationen und neuer Test zur Prüfungsreife
1. Juli 2027Änderungen an theoretischer und praktischer Prüfung sowie gesetzliche Grundlagen für das Transparenzregister
bis 1. Oktober 2027Übergangsfrist, bis zu der bestehende Fahrschulen nach dem aktuellen Entwurf erstmals ihre Preise melden sollen

Diese Termine stammen aus den aktuellen Entwürfen. Sie sind erst verlässlich, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die Regelungen verkündet wurden.

Theorieunterricht soll vollständig digital möglich werden

Der bisher vorgeschriebene Weg über Theorieunterricht in Fahrschulräumen soll flexibler werden. Nach dem Verordnungsentwurf kann das notwendige Wissen künftig auf unterschiedliche Weise erworben werden:

  • im Präsenzunterricht,
  • digital in Echtzeit (synchron),
  • zeitlich flexibel über digitale Lernangebote (asynchron) oder
  • durch eine Kombination dieser Formate.

Das bedeutet nicht, dass jede Fahrschule alle Varianten anbieten muss. Die Fahrschulen sollen selbst entscheiden dürfen, welche Lernformen zu ihrem Angebot gehören. Wer eine vollständig digitale Vorbereitung plant, sollte deshalb vor der Anmeldung prüfen, ob die gewünschte Fahrschule ein entsprechendes Angebot tatsächlich bereitstellt.

Die Anforderungen an das Wissen sollen nicht sinken. Auch bei digitalem Lernen bleibt die Theorieprüfung bestehen. Verändert werden soll vor allem die Art der Vorbereitung.

Der Fragenkatalog soll kleiner und das Punktesystem einfacher werden

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums umfasst der Theorie-Fragenkatalog derzeit mehr als 1.100 Fragen und soll um rund ein Drittel reduziert sowie stärker auf verständliche, praxisnahe und sicherheitsrelevante Inhalte ausgerichtet werden. Diese Größenangaben stammen aus der politischen Kommunikation des Ministeriums; eine konkrete künftige Kataloggröße ist in den vorliegenden Entwurfsdokumenten nicht festgeschrieben.

Zusätzlich sieht der Verordnungsentwurf ein vereinfachtes Bewertungssystem vor. Jede Frage soll grundsätzlich einen Punkt zählen. Bei einem Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T sollen weiterhin 30 Fragen gestellt werden. Maximal drei Fehler wären zulässig. Besonders gekennzeichnete sicherheitsrelevante Fragen könnten bei einer falschen Antwort unmittelbar zum Nichtbestehen führen.

Die Anzahl der Prüfungsfragen pro Prüfung bleibt nach dem Entwurf unverändert. Eine Verwechslung von Katalogumfang und Prüfungsbogen sollte vermieden werden.

Die zwölf Sonderfahrten sollen entfallen – nicht die Fahrbereiche

Für den Pkw-Führerschein der Klasse B sind derzeit zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:

  • fünf Überlandfahrten,
  • vier Autobahnfahrten und
  • drei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Diese feste Mindestzahl soll künftig entfallen. Stattdessen soll sich der notwendige Umfang am individuellen Ausbildungsstand orientieren. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen weiterhin feststellen, dass die jeweiligen Situationen sicher beherrscht werden.

Bedeutet das nur noch drei Sonderfahrten?

Nein. Überland, Autobahn oder Kraftfahrtstraße sowie Dunkelheit oder Dämmerung sind drei verpflichtende Fahrbereiche, nicht automatisch drei einzelne Fahrstunden. Der Entwurf nennt bewusst keine feste Mindestzahl. Je nach Lernfortschritt können weniger als die heutigen zwölf Fahrten ausreichen. Es können aber auch mehrere Fahrten in einem oder allen Bereichen erforderlich sein.

Die Aussage „Ab 2027 gibt es nur noch drei Sonderfahrten“ ist deshalb irreführend.

Fahrsimulatoren sollen die Ausbildung ergänzen

Simulationen sollen künftig breiter genutzt werden können. Damit lassen sich beispielsweise komplexe oder seltene Verkehrssituationen wiederholen, ohne andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Nach dem Entwurf muss während einer Simulation nicht zwingend eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer anwesend sein.

Eine komplette Führerscheinausbildung allein am Simulator ist jedoch nicht vorgesehen. Insbesondere Überlandfahrten, Fahrten auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen sowie Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung müssen weiterhin im realen Straßenverkehr stattfinden. Auch eine Verpflichtung für Fahrschulen, einen Simulator anzubieten, ist nicht geplant.

Ob Simulationen die Ausbildung im Einzelfall günstiger machen, hängt vom Angebot und der Preisgestaltung der jeweiligen Fahrschule ab.

Vor der praktischen Prüfung soll ein Prüfungstest stehen

Eine wichtige Änderung betrifft die Feststellung der Prüfungsreife. Bevor die Fahrschule zur praktischen Prüfung begleitet, soll mindestens ein erfolgreicher Test stattfinden, der einer echten Prüfung nachempfunden ist.

Der Test soll:

  • im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden,
  • die prüfungsrelevanten Inhalte abdecken,
  • der vorgesehenen Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit entsprechen und
  • von der Fahrschule dokumentiert werden.

Damit soll nachvollziehbarer werden, ob die Prüfungsreife tatsächlich vorliegt. Gleichzeitig kann die Feststellung der Prüfungsreife zu einer eigenen Preisposition werden. Bei einem späteren Preisvergleich sollte daher nicht nur auf Grundbetrag und Fahrstundenpreis geachtet werden.

Die praktische Prüfung soll kürzer werden

Für die Klassen B und BE sieht der Entwurf ab dem 1. Juli 2027 eine Mindestdauer von 40 Minuten vor. Davon sollen mindestens 25 Minuten auf die reine Fahrzeit entfallen. Derzeit beträgt die Mindestdauer insgesamt 55 Minuten; die Verkürzung um 15 Minuten ergibt sich aus dem Verordnungsentwurf.

Die häufig verwendete Formulierung „Die Fahrprüfung dauert künftig nur 25 Minuten“ ist falsch. Zu den 25 Minuten Fahrzeit kommen weiterhin Bestandteile wie Vorbereitung, Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben und Ergebnisbekanntgabe hinzu.

Kürzere Prüfungen könnten mehr Prüfungstermine ermöglichen. Ob dadurch die Wartezeiten tatsächlich sinken, hängt weiterhin von der Zahl verfügbarer Prüferinnen und Prüfer sowie von der regionalen Nachfrage ab.

Üben mit Angehörigen soll zunächst nur erprobt werden

Geplant ist außerdem ein befristeter und wissenschaftlich begleiteter Modellversuch. Fahrschülerinnen und Fahrschüler der Klasse B könnten dabei unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geeigneten nahestehenden Person im öffentlichen Straßenverkehr üben.

Vorausgesetzt werden sollen unter anderem:

  • eine bestandene Theorieprüfung,
  • eine ausreichende Grundbefähigung,
  • eine behördliche Genehmigung,
  • ein geeigneter Versicherungsschutz und
  • eine zugelassene Begleitperson.

Das private Üben soll die professionelle Fahrschulausbildung ergänzen, nicht ersetzen. Zudem soll jedes Bundesland selbst entscheiden können, ob es an dem Versuch teilnimmt. Daraus folgt: Selbst wenn die gesetzliche Grundlage beschlossen wird, startet diese Möglichkeit nicht automatisch überall in Deutschland.

Preise und praktische Bestehensquoten sollen transparenter werden

Fahrschulkosten bestehen aus mehreren Einzelpositionen, die bisher unterschiedlich bezeichnet und dargestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein öffentlich zugängliches Transparenzregister vor. Preisangaben und praktische Bestehensquoten sollen über die staatliche Mobilitätsdatenplattform Mobilithek bereitgestellt werden. Informations- und Vergleichsdienste sollen diese Daten ebenfalls verwenden dürfen.

Bei den Preisen ist eine einheitlichere Darstellung je Fahrerlaubnisklasse vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Grundbetrag, Theorieangebot, Fahrstunde, Simulation, Feststellung der Prüfungsreife und Vorstellung zu den Prüfungen.

Die praktischen Bestehensquoten sollen nicht von Fahrschülerinnen und Fahrschülern oder von Fahrschulen selbst bewertet werden. Die vorgesehenen Prüfungsdaten sollen von den Technischen Prüfstellen übermittelt und nach bestimmten Kriterien ausgewertet werden. Zugerechnet werden sollen die Ergebnisse der Fahrschule, in der die Prüfungsreife festgestellt wurde.

Das Register wird voraussichtlich nicht sofort vollständig sein. Für bereits bestehende Fahrschulen sieht der Entwurf eine Frist für die erste Preismeldung bis zum 1. Oktober 2027 vor.

Auf fahrschuldaten.de gibt es derzeit keinen öffentlichen Preisvergleich für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wird der Führerschein durch die Reform günstiger?

Ein günstigerer Führerschein ist das politische Ziel der Reform. Ob eine einzelne Person tatsächlich weniger bezahlt, lässt sich daraus nicht ableiten.

Mögliche Einsparungen können entstehen durch:

  • weniger Sonderfahrten bei entsprechendem Lernfortschritt,
  • digitale Theorieangebote,
  • ergänzende Simulationen,
  • kürzere praktische Prüfungen und
  • besser vergleichbare Preisangaben.

Dem stehen weiterhin individuelle Kostenfaktoren gegenüber:

  • die Zahl der benötigten Übungsstunden,
  • der Preis einer Fahrstunde,
  • Kosten für die Feststellung der Prüfungsreife,
  • Wiederholungsprüfungen,
  • regionale Preisunterschiede und
  • zusätzliche Leistungen der Fahrschule.

Der Grundbetrag allein zeigt deshalb nicht, welche Fahrschule am Ende am günstigsten ist. Für einen fairen Vergleich muss erkennbar sein, welche Leistungen enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden.

Ausbildung jetzt beginnen oder die Reform abwarten?

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Wer den Führerschein zeitnah für Ausbildung, Beruf oder Alltag benötigt, sollte den Beginn nicht allein wegen möglicher Einsparungen verschieben. Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Zudem wird der Gesamtpreis auch künftig stark vom persönlichen Fahrstundenbedarf und vom Prüfungserfolg abhängen.

Wer zeitlich flexibel ist und erst 2027 beginnen möchte, könnte von neuen Lernformaten und flexibleren Ausbildungsregeln profitieren. Ob die gewünschte Fahrschule diese Möglichkeiten anbietet und ob ihr Angebot dadurch günstiger wird, lässt sich erst anhand der tatsächlichen Konditionen beurteilen.

Für Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, sieht der Verordnungsentwurf eine Übergangsregel vor. Sie sollen nach den bis Ende 2026 geltenden Ausbildungsvorschriften abgeschlossen werden dürfen. Wer rund um den Jahreswechsel startet, sollte sich von der Fahrschule erklären lassen, welche Regeln auf die eigene Ausbildung angewendet werden.

Diese Fragen helfen vor der Anmeldung

Unabhängig vom Reformtermin sind vor einem Vertragsabschluss vor allem diese Punkte wichtig:

  • Wann können Theorieunterricht und praktische Ausbildung tatsächlich beginnen?
  • Wie lang sind die aktuellen Wartezeiten auf Fahrstunden und Prüfungstermine?
  • Welche Leistungen sind im Grundbetrag enthalten?
  • Welche Positionen werden zusätzlich berechnet?
  • Wie wird die Prüfungsreife festgestellt und abgerechnet?
  • Welche digitalen Lernformen oder Simulationen werden tatsächlich angeboten?
  • Welche Regeln gelten, wenn die Ausbildung über den Jahreswechsel 2026/2027 läuft?

Häufige Fragen zur Fahrschulreform 2027

Tritt die gesamte Reform am 1. Januar 2027 in Kraft?

Nein. Nach den aktuellen Entwürfen ist ein gestaffelter Start vorgesehen. Ausbildungsregeln sollen grundsätzlich am 1. Januar 2027 folgen, Änderungen an den Prüfungen und am Transparenzregister überwiegend am 1. Juli 2027. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Sind ab 2027 nur noch drei Sonderfahrten vorgeschrieben?

Nein. Drei Fahrbereiche bleiben erforderlich: Überland, Autobahn oder Kraftfahrtstraße sowie Dunkelheit oder Dämmerung. Wie viele Fahrten dafür notwendig sind, soll sich am individuellen Ausbildungsstand orientieren.

Kann die Theorie vollständig online absolviert werden?

Nach dem Entwurf ja. Die einzelne Fahrschule entscheidet jedoch, welche Lernformen sie anbietet.

Ersetzt der Simulator echte Fahrstunden?

Nein. Simulationen sollen ergänzen können. Bestimmte Erfahrungen müssen weiterhin im realen Straßenverkehr gesammelt werden.

Dauert die praktische Prüfung künftig nur 25 Minuten?

Nein. Für B und BE sind mindestens 40 Minuten Gesamtdauer geplant. Davon sollen mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit sein.

Darf jede Person mit Angehörigen privat üben?

Nein. Vorgesehen ist zunächst ein genehmigungspflichtiger Modellversuch mit mehreren Voraussetzungen. Die Länder sollen selbst über eine Teilnahme entscheiden können.

Fazit: Mehr Flexibilität, aber keine Preisgarantie

Die Fahrschulreform 2027 kann den Weg zum Führerschein deutlich verändern. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen flexibler lernen, die starre Zahl der besonderen Ausbildungsfahrten soll entfallen und Preisangaben sollen besser vergleichbar werden. Gleichzeitig bleiben reale Fahrkompetenz, eine festgestellte Prüfungsreife und die individuelle Ausbildungsdauer entscheidend.

Wer den Führerschein benötigt, sollte deshalb nicht nur auf den Kalender oder angekündigte Einsparungen schauen. Wichtiger sind ein passendes Ausbildungskonzept, transparente Preise, realistische Wartezeiten und eine Fahrschule, die die angebotenen Lernformen verständlich erklärt.


Für Fahrschulen sind die organisatorischen und technischen Folgen der Reform im Fachartikel Fahrschulreform 2027: Was Fahrschulen jetzt vorbereiten sollten zusammengefasst.

Redaktioneller Hinweis: Die rechtlichen Aussagen wurden anhand der amtlichen Veröffentlichungen und Drucksachen geprüft. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich Inhalte und Termine ändern.

Quellen